CO2 Äquivalent – Maßstab für Dichtigkeitskontrollen
Seit dem 01.01.2017 gelten die bisherigen Grenzen von 3 kg Kältemittelfüllmenge zur Bestimmung einer erforderlichen Dichtigkeitskontrolle nicht mehr. Maßgeblich ist nun ein CO2-Äquivalent der Kältemittelmenge von 5t CO2, ab der Betreiber von Kälte- oder Kliaanlage diese regelmäßig durch hierzu zertifiziertes Personal auf Dichtigkeit überprüfen lassen müssen. Die Grenze der Füllmenge hängt vom GWP des jeweiligen Kältemittels ab.
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